Allgemeine Geschäftsbedingungen


zur Veröffentlichung von eBooks im Ebozon Verlag

§1
Der Autor überträgt dem Verlag [CONDURIS UG (haftungsbeschränkt) – nachfolgend auch EBOZON bzw. Ebozon Verlag genannt] das ausschließliche Veröffentlichungs- und Vertriebsrecht des eBooks in deutscher und englischer Sprache. Für Veröffentlichungen als eBook unter dem Label EBOZON bzw. im Ebozon Verlag verbleiben, außer dem ausschließlichen Veröffentlichungs- und Vertriebsrecht des Werkes, alle weiteren Rechte beim Verfasser. Der Autor erklärt mit seiner Anmeldung das 18. Lebensjahr vollendet zu haben (bei Minderjährigen eine Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten vorliegen zu haben) und mit seinem eBook kein bestehendes Urheberrecht zu verletzen und keine rassistischen oder gewaltverherrlichenden Inhalte aufzuweisen. Sollte der Verfasser mit seinem eBook Urheber- bzw. Persönlichkeitsrechte oder sonstige Rechte Dritter verletzen, stellt er den Verlag von Ansprüchen Dritter aufgrund derartiger Verletzungen frei und hält ihn diesbezüglich schad- und klaglos. Der Verlag ist in derartigen Fällen zur sofortigen Kündigung des Vertrages berechtigt.

Der Autor räumt dem Verlag das exklusive örtlich und inhaltlich unbeschränkte Recht ein, das Buch als eBook zu verwerten. Ebenfalls räumt der Autor dem Verlag das Recht ein, den Namen/Pseudonym des Autors zur Verwertung des Werkes und zur Bewerbung zu verwenden. Der Verlag ist berechtigt, eingeräumte Rechte an Dritte zu übertragen. Der Autor räumt dem Verlag exklusiv das örtlich und inhaltlich uneingeschränkte Recht ein, das eBook auf alle heute und künftigen Nutzungsarten zu verwerten, was das Recht zur Vervielfältigung und Verbreitung als eBook betrifft. Der Autor räumt dem Verlag das Recht ein, Auszüge des Werkes für Werbezwecke uneingeschränkt zu verwenden. Der Verlag hat zudem das Recht, das eBook zu vermieten oder zu verleihen, auf elektronischen Weg zu verbreiten, in englischer Sprache zu übersetzen oder in bearbeiteter Form auf Ton- und Bildträgern zu vervielfältigen, zu verbreiten oder der Öffentlichkeit zur Verfügung zu stellen. Der Verlag hat zudem das Recht das eBook als Bühnenversion zu veröffentlichen und zu nutzen. Der Autor räumt dem Verlag das Recht ein, die Veröffentlichung des eBooks in den vom Verlag festgelegten Vertriebswegen und -kanälen zu veröffentlichen, zu verbreiten und zu vertreiben.

§2
Der Autor stellt dem Verlag das vollständige Manuskript in Endform per eMail oder Upload auf unseren FTP-Server im PDF, Word, txt, oder OpenOffice-Format in einer einzigen Datei zur Verfügung. Das eBook wird mit den vom Autor gewählten Zusatzoptionen veröffentlicht. eBooks werden, je nach Vertriebskanal, in PDF, ePUB, mobipocket, Kindle-Format, u.a. veröffentlicht.

§3
Das Autorenhonorar wird auf die vom Autor bei seiner Registrierung angegebene Bankverbindung oder auf dessen PayPal Konto ausbezahlt. Die Abrechnung der Autorenhonorare erfolgt vierteljährlich (+30 Tage Abrechnungszeitraum) ab einem Provisionsguthaben von 100,00 EUR. Beträge unter 100,00 EUR werden auf die nächste Abrechnung übertragen. Alle ausbezahlten Autorenhonorare sind vom Autor selbst zu versteuern. Der Autor erhält eine Provision in Höhe von 50% der an den Ebozon Verlag durch die jeweiligen Vertriebskanäle ausbezahlten Nettoverkaufserlöse je verkauften eBooks.

§4
Der Vertrag wird ab Registrierung auf eine Dauer von 2 Jahren abgeschlossen. Der Autor kann den Vertrag frühestens ein Jahr ab Veröffentlichung jeweils zum Ende eines Quartals kündigen. Für die Löschung veröffentlichter Titel berechnet der Verlag eine Pauschale in Höhe von 29,99€ je Titel.

§5
Alle Rechte und Pflichten aus dem geschlossenen Vertragsverhältnis gehen auf beiderseitige Rechts- und Besitznachfolger über. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Traunstein, Deutschland.

§6
Zusatzvereinbarungen haben nur Gültigkeit, wenn sie schriftlich erfolgen und von beiden Parteien schriftlich gegengezeichnet und vom Verlag bestätigt wurden. Außer den aufgeführten Allgemeinen Geschäftsbedingungen bestehen keine Nebenabreden. Sofern einzelne Vereinbarungen unwirksam werden oder rechtlich nicht standhaft sind, werden diese durch Vereinbarungen ersetzt, die dem wirtschaftlichen Zweck der ursprünglich geplanten Absicht am nächsten kommen.

Stand: 09/2022